Allgemeine Geschäftsbedingungen
GN – Move bietet professionelle und umfassende Umzugsdienstleistungen in Deutschland. Unser Kerngeschäft umfasst Spedition und Transportlösungen für kleine und große Firmenumzüge sowie individuelle Transportdienstleistungen für schwere, sperrige oder besonders wertvolle Gegenstände.
- GN MOVE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GN-Move, Essen Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen GN-Move (nachfolgend “Auftragnehmer”) und dem Auftraggeber über Umzugs-, Transport- und damit verbundene Dienstleistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, GN-Move stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn GN-Move dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Bestätigung kann per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular erfolgen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GN-Move, um wirksam zu sein.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. GN-Move erbringt ausschließlich die dort beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen, die erst während der Ausführung vereinbart werden, werden gesondert berechnet und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
GN-Move ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dies im Einzelfall notwendig ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei GN-Move.
4. Festpreisgarantie
Der im Angebot genannte Preis ist verbindlich und abschließend, sofern der Auftraggeber keine nachträglichen Änderungen am Leistungsumfang vornimmt. Änderungen, die zu einem höheren Aufwand führen, wie zusätzliche Haltepunkte, mehr Inventar als bei der Besichtigung festgestellt oder erschwerter Zugang zum Objekt, berechtigen GN-Move zur angemessenen Preisanpassung. Der Auftraggeber wird über solche Anpassungen vor der Ausführung informiert.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere Angaben zu Etagen, Aufzugsverfügbarkeit, Halteverbotszone und Zugänglichkeit des Objekts, dafür zu sorgen, dass die zu transportierenden Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und transportbereit sind, bei Full-Service-Aufträgen alle Schränke, Schubladen und Behältnisse vor dem Umzugstag zu leeren, sofern nichts anderes vereinbart wurde, gefährliche, leicht entzündliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände nicht zum Transport zu übergeben, sowie Halteverbot-Schilder rechtzeitig zu beantragen, sofern dies erforderlich ist und nicht von GN-Move übernommen wird.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und entsteht dadurch ein Mehraufwand, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Zusatzkosten.
6. Haftung und Versicherung
GN-Move haftet für Schäden an transportierten Gegenständen, die nachweislich durch GN-Move verursacht wurden. Jeder Auftrag ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung von GN-Move bis zu einem Betrag von 2.000.000 Euro abgedeckt.
Von der Haftung ausgenommen sind Schäden, die auf unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, Schäden an Gegenständen, die entgegen den Hinweisen von GN-Move nicht verpackt wurden, vorhandene Vorschäden, die vor dem Transport dokumentiert wurden, sowie Schäden durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder unzureichende Zugangsverhältnisse, auf die GN-Move keinen Einfluss hatte.
Schäden müssen unmittelbar nach Ablieferung der Gegenstände und noch vor Abreise des Teams gemeldet werden. Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum schriftlich anzuzeigen.
7. Zahlung und Fälligkeit
Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung und Vorlage der Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei größeren Aufträgen kann GN-Move eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent des Auftragswertes verlangen. Diese wird im Angebot ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug ist GN-Move berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie entstandene Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
8. Stornierung und Umbuchung
Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Stornofristen:
Stornierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei. Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem Termin: 25 Prozent des vereinbarten Auftragswertes. Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Auftragswertes. Stornierung am Umzugstag oder Nichterscheinen des Auftraggebers: 80 Prozent des vereinbarten Auftragswertes.
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich und bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Spätere Umbuchungen können mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden sein.
9. Leistungshindernis und höhere Gewalt
Kann GN-Move den vereinbarten Termin aufgrund von Umständen nicht einhalten, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen, wie Fahrzeugausfall, Krankheit des gesamten verfügbaren Teams oder extreme Witterungsbedingungen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz durch den Auftraggeber.
10. Wertsachen und besondere Gegenstände
Der Transport von Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Kunstgegenständen mit besonderem Wert sowie von Dokumenten liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. GN-Move empfiehlt, solche Gegenstände persönlich zu transportieren. Werden sie dennoch übergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies ausdrücklich mitzuteilen und den Wert anzugeben. Andernfalls haftet GN-Move für solche Gegenstände nur im Rahmen der Standardhaftung.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und in Übereinstimmung mit der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter [URL] abrufbar ist.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- GN-Move
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Prozessbereich. Reduziert Angst, indem der Umzug einfach und vorhersehbar wirkt. 4 Schritte horizontal. Titel kurz, Beschreibungen maximal 1 Satz. Ziel: Der Kunde soll denken: “Das ist alles?”
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